Vorinsolvenzliche Beratung 

Krisenstadien, Erfolgs-, Ertrags- oder Liquiditätskrise?


  Der Focus

Prüfung möglicher Insolvenzantragspflichten - IDW S11

Handlungsmöglichkeiten außerhalb und Innerhalb der Insolvenz

Begrenzung von Haftungsrisiken für den Geschäftsführer und anderen der Organschaft


              Was kann ich für Sie tun?

              Ihr Nutzen

Die Werte vor und während der Insolvenz erhalten:

Um die Prüfung von Insolvenzantragspflichten zu prüfen, ist die Bestimmung des aktuellen Krisenstadiums eine wichtiger Anhaltspunkt, um den erfolgreichen Weg aus der Krise zu beschreiten.

  • Ich berate Sie bereits vorinsolvenzlich im Hinblick auf Ihre Handlungsalternativen innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
  • Haftungsrechtliche Konsequenzen können durch die Transparenz des Status Quo reduziert werden.

 

Unabhängig, pragmatisch und umsetzungsorientiert:

  • Vermittlung der Vor- und Nachteile einer Sanierung inner- und außerhalb des Insolvenzverfahrens, im Rahmen der Eigenverwaltung
  • Überwachung von Insolvenzantragspflichten
  • Verständliche Aufbereitung der komplexen juristischen Sachverhalte und Erläuterung der Auswirkungen für Sie und Ihre Gesell- Organschaft
  • Darstellung von Handlungsoptionen, durch die Identifizierung von Lösungsmöglichkeiten außer- und innerhalb der Insolvenz

 

Identifikation und Prüfung möglicher und umsetzbarer Sanierungsoptionen

Ausschluss der Insolvenzantragsverfahren

Die vorinsolvenzliche Beratung und Expertise hilft Ihnen, einen Überblick über die aktuelle Situation Ihres Unternehmens zu gewinnen. Das Hauptziel besteht darin, im ersten Schritt festzustellen, in welchem Stadium der Krise Sie sich befinden, und ob eine rechtliche Insolvenzantragspflicht besteht. Gemäß der Insolvenzordnung (InsO) in Deutschland und der Insolvenzordnung (IO) in Österreich gibt es drei Gründe für einen Insolvenzantrag, die unterschiedliche Lösungswege eröffnen:

Zahlungsunfähigkeit (Antragspflicht)

Drohende Zahlungsunfähigkeit (Wahlrecht)

Überschuldung (Antragspflicht), aber modifiziert

Außergerichtliche Sanierung

Im Rahmen der außergerichtlichen Sanierung besteht die Möglichkeit, das Unternehmen ohne das Sanierungsinstrument Insolvenzverfahren zu sanieren. Dies geschieht in der Regel durch die Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Anlehnung an IDW S6 sowie durch aktives Liquiditätsmanagement (bspw. Working Capital Maßnahmen, Umsetzen von operativen Sanierungsmaßnahmen oder Stakeholderbeiträgen).

Sanierung in der Insolvenz

Alternativ kann das Unternehmen auch innerhalb des Insolvenzverfahrens restrukturiert werden. Die Insolvenz in Eigenverwaltung kann insbesondere ein sinnvolles Instrument sein, um die Passivseite zu restrukturieren, sich von disruptiven geschäftsmodellen oder von defizitären Geschäftsbereichen zu trennen.

Vorinsolvenzliche Beratung: Antragspflichten in Deutschland

Vorinsolvenzliche Beratung: Antragspflichten in Österreich

Quelle: Solvent.at