Sanierungskonzepte

 Vollumfänglicher Leitfaden für einen nachhaltigen Turnaround


Der Focus 

Erstellung von Sanierungskonzepten incl. der Sanierungsmaßnahmen

Schaffung der notwendige Transparenz für die Entscheidung Dritter

Kurzgutachten als Vorstufe zum Sanierungskonzept


              Was kann ich für Sie tun?

              Ihr Nutzen

Vollumfänglicher Leitfaden:

Externe Finanzierer benötigen eine unternehmensunabhängige und gutachterliche Einschätzungen für die Vergabe von Krediten, sofern sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich Sondersituation befindet.

  • ich unterstütze und helfe Ihnen dabei, praxis- und umsetzungsorientierte, geeignete Maßnahmen zu identifizieren.

  • Ich zeigen den Sanierungsweg – gemeinsam mit Ihnen – auf.

 

Erfahren, professionell und lösungsorientiert:

  • Identifikation von Quick-Wins zur Gestaltung der Zukunft

  • Schaffung von Transparenz für fundierte Entscheidungen

  • Bestätigung der Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit aus Sicht eines objektiven Dritten

  • Erstellung des Sanierungskonzeptes gemäß den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH) und des Standards der Wirtschafsprüfer durch meine Experten

  • Kontinuierliche Begleitung auf dem Weg der Sanierung im Rahmen einen Projektmanagement Office


Sanierungskonzepte

Das Sanierungskonzept

Befindet sich ein Unternehmen in einer Krisensituation ist ein konsequentes Handeln gefragt. Es wird nicht ein Sanierungsplan, zur Überwindung der Krise benötigt, sondern auch ein Kommunikationsinstrument, dass die Situation des Unternehmens auf einen Blick zusammenfasst – das Sanierungskonzept. Insbesondere die Stakeholder des Unternehmens – allen voran die Eigen- und Fremdkapitalgeber – wollen wissen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen wieder in die Profitabilität zurückgeführt werden kann und wie viel Kapital dafür benötigt wird. Darüber hinaus sind in der Unternehmenskrise weitreichende gesetzliche Vorschriften zu beachten, um Haftungsrisiken zu reduzieren.

Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten nach IDW S6 / BGH werden aus unterschiedlichen Anlässen erstellt. Diese umfassen in Deutschland und Österreich u.a.:

  • Grundlage einer Finanzierungsentscheidung für Eigen- und Fremdkapitalgeber in der Krise
  • Entlastung der Gläubiger, die in der Unternehmenskrise einer Teilzahlungsvereinbarung zustimmen
  • Entlastung von Geschäftsführung oder Vorstand im Zusammenhang mit der strafrechtlichen (z.B. §§ 283 ff. StGB) oder zivilrechtlichen Haftungsaspekten (§ 15b InsO) in Deutschland
  • als Sicherung des Sanierungsprivilegs nach § 39 Abs. 4 InsO in Deutschland
  • als Grundlage für Verhandlungen mit Stakeholdern
  • als Grundlage für die Gewährung öffentlicher Beihilfen

Dabei folgt die Erstellung eines Sanierungskonzeptes bzw. Sanierungsgutachtens typischerweise einem standardisierten Verfahrensablauf:

Independet Business Review (IBR)

Das Sanierungskonzept in Anlehnung an IDW S6 ist im Rahmen der außergerichtlichen Sanierung anzusiedeln und soll einerseits eine Aussage über die Fortführungsfähigkeit und andererseits über die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ermöglichen. Durch die rechtlichen Vorgaben sowie die Identifikation der Sanierungsmaßnahmen ist es sehr umfangreich und es ist dementsprechend auch sehr zeitaufwändig.

Der Independent Business Reviews (IBR) hingegen ist hingegen als unabhängiges Kurzgutachten zu verstehen und setzt häufig viel früher im Krisenverlauf ein. Der IBR soll gezielte Fragestellungen beantworten und diese für externe Dritte aber ggfs. auch für die Geschäftsführung plausibilisieren und objektivieren.

Da der IBR keinem festen Prozess oder Vorgaben folgt, müssen Ziele und Umfang des IBR‘s immer individuell mit den Mandanten und den externen Stakeholdern abgestimmt werden. Demzufolge können strategische, leistungswirtschaftliche sowie finanzwirtschaftliche Komponenten im Vordergrund stehen. 

Beispiel: Gutachterliche Kommentierung nach IDW S6

Beispiel: Sanierungskonzept nach IDW S 6